1. Sie können die Generalklausel verwenden Damit ist die Feststellung zu Beginn eines Textes gemeint, dass die (zumeist in der männlichen Form) gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter
gelten.
Also: Mitarbeiter steht für die gesamte Belegschaft auch für alle Mitarbeiterinnen.
2. Die weibliche und die männliche Form werden vollständig genannt = vollständige PaarformMit den Konjunktionen und, oder,...
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